Schneedienst/Winterdienst:

Wir bieten Winterdienst wie Eis-, Schneeräumung und Streudienste nur mit Vertragsabschluß an.

Nach dem Sylter Wegegesetz gilt für den Winterdienst und Schneedienst folgende Regelung:

Auf angrenzenden öffentlichen Gehwegen, Hauszuwegungen und bei den Wegen zu den Müllplatzflächen muss der Schnee nach dem Ende des Schneefalls und bei Eisglätte nach Eintritt geräumt b.z.w. gestreut werden.

Die Schneeräumpflicht gilt Werktags von 8:30 – 20:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertags von 9:30 – 20:00 Uhr

Schneedienst/Winterdienst:

Wir bieten Winterdienst wie Eis-, Schneeräumung und Streudienste nur mit Vertragsabschluß an.

Nach dem Sylter Wegegesetz gilt für den Winterdienst und Schneedienst folgende Regelung:

Auf angrenzenden öffentlichen Gehwegen, Hauszuwegungen und bei den Wegen zu den Müllplatzflächen muss der Schnee nach dem Ende des Schneefalls und bei Eisglätte nach Eintritt geräumt b.z.w. gestreut werden.

Die Schneeräumpflicht gilt Werktags von 8:30 – 20:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertags von 9:30 – 20:00 Uhr
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